ABGELTUNGSSTEUER: WAS SCHON SIE? WO GREIFT SIE?

Alte und neue Besteuerung von Kapitalerträgen nach Anlageklassen

Anlageklasse Besteuerung heute Besteuerung von 2009 an
Kapital-Lebensversicherung
(klassisch oder fondsgebundene)
Voll steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz.
Zwei Ausnahmen:
Abschluss vor 2005: nach 12 Jahren steuerfrei. Abschluss danach: bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und mind. 12 Jahren Laufzeit zur Hälfte steuerpflichtig.
voll steuerpflichtig, aber nur 25 Prozent 2)
Ausnahmen wie bisher.
Private Rentenversicherung Ertragsanteil (z.B. mit 65 Jahren 18 Prozent) ist steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz. Abweichung: Bei Ausübung Kapitalwahlrecht siehe Spalte Kapital-Lebensversicherung wie bisher
Riesterverträge (auch Fondssparpläne) Renten-Auszahlung voll steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz wie bisher
Aktien- und Aktienfonds Dividenden zur Hälfte steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz.
Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei, davor steuerpflichtig 1).
Dividenden und Kursgewinne mit 25 Prozent 2) steuerpflichtig. Ausnahme: Anteile wurden vor 01.01.2009 erworben.
Anleihen und Rentenfonds Zinsen steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz,
Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei, davor steuerpflichtig 1)
Zinsennur noch mit 25 Prozent 2).
Kursgewinne jetzt mit 25 Prozent2). Ausnahme: Anteile wurden vor dem 01.01.2009 erworben.
Immobilienfonds Kursgewinne nach einem Jahr steuerfrei,
Ausschüttungen je nach Inlandsanteil zum Teil steuerpflichtig, mit individuellem Steuersatz
Mieten und Kursgewinne (Ausnahme: Anteile wurden vor 01.01.2009 erworben) mit 25 Prozent2) steuerpflichtig, Werden die Immobilien innerhalb eines Fonds 10 Jahre gehalten und dann veräußert so ist der Gewinn hieraus steuerfrei.
Private Immobilie Verkauf in den ersten zehn Jahren steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz, danach steuerfrei wie bisher
Bausparverträge Voll steuerpflichtig mit individuellem Steuersatz. Zinsen nur noch mit 25 Prozent 2)
Sparerfreibetrag 750 Euro (Ledige) 1500 Euro (Verheiratete) Neuer Name: Sparer-Pauschbetrag
801 Euro (Ledige), 1602 Euro (Verheiratete)
Werbungskosten Mind. 51 Euro (Ledige) oder 102 Euro (Verheiratete), max. tatsächliche Aufwendung absetzbar. Nicht mehr absetzbar
1) über der Freigrenze von 512 Euro (Verheiratete 1024 Euro) 2) plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer